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Termine für die Fischerprüfung


Für die Abnahme der Fischerprüfung, die zur Erlangung des ersten Fischereischeines erforderlich ist, sind folgende Termine festgesetzt worden:

05. bis 08. Februar 2024

Der Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung sowie ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr sind spätestens bis zum 11. Januar 2024 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, untere Fischereibehörde, 32423 Minden, Portastraße 13, einzureichen.