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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Haus- und Wildschweine hochansteckende Tierseuche, die mit hohen Tierverlusten einhergehen kann. In der Vergangenheit sind in Deutschland Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen aufgetreten.

Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Tote Wildschweine sollen daher auf ASP untersucht werden.
Wenn Sie ein totes Wildschwein entdecken, melden Sie diesen Fund bitte umgehend beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter der Telefonnummer 0049 (0)201 / 714488. Der Bereitschaftsdienst des LANUV kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Bitte achten Sie darauf nichts am Fundort des Kadavers anzufassen! Wenn Sie Kontakt mit dem Kadaver hatten, reinigen Sie alles so gründlich wie möglich, um eine Verbreitung zu vermeiden.

Um einen Eintrag des ASP-Virus in Hausschweineställe zu verhindern sind die Biosicherheitsmaßnahmen, die sich aus der Schweinehaltungshygieneverordnung ergeben, strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.
Dabei kommt der Einfriedung der Betriebe und der Nutzung einer Hygieneschleuse eine zentrale Bedeutung zu. 
Rechtlich zur Umsetzung verpflichtet sind gemäß der Schweinehaltungshygiene-Verordnung (SchHaltHygV) alle großen Schweine haltenden Betriebe sowie Auslauf- und Freilandhaltungen. Auch bei kleineren Betrieben ist eine Umsetzung dringend zu empfehlen! Nach EU-rechtlichen Vorgaben sind alle Schweine haltenden Personen (auch Hobbyhaltungen) verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen! 

Unabhängig von den rechtlichen Anforderungen sollte jeder Schweine haltende Betrieb Biosicherheitsmaßnahmen etablieren.  

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die von einem Virus verursacht wird und sowohl Haus- als auch Wildschweine infizieren kann.
Das Friedrich-Löffler-Institut stellt wöchentlich aktualisierte Karten der Ausbrüche und Restriktionszonen in Europa zur Verfügung.

Für den Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich.

Schutzmaßnahmen - was kann jeder von uns tun?

Um eine Seucheneinschleppung zu verhindern, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:

  • Keine vom Tier stammenden Lebensmittel in die Landschaft werfen. Informationen zu dem mehrsprachigem Handzettel können Sie hier entnehmen.
  • Urlaubsreisenden, die mit eigenem Fahrzeug in Ländern waren, in denen ASP vorkommt (Russland, Weißrussland, Litauen, Polen), sollten die Fahrzeuge gründlich reinigen.

Der Fund von verendetem Schwarzwild kann dem Veterinäramt über die Tierfund-App gemeldet werden.

Schutzmaßnahmen der Halter von Schweinen

Personen, die Schweine halten (auch Hobbyhaltungen) sollten folgendes beachten:

  • Abschirmung der Schweinehaltung (Schutzkleidung, Zutritt betriebsfremder Personen einschränken, Hände waschen bevor Zutritt erfolgt).
  • Fahrzeugverkehr auf das notwendige Maß beschränken.
  • Zukauf von Schweinen auf wenige Herkunftsbestände einschränken; wenn möglich Zukaufschweine in Quarantäne halten.
  • Erkrankungen bei Schweinen frühzeitig durch einen Tierarzt untersuchen lassen.
  • Keine Speiseabfälle an Schweine verfüttern.
  • Schweinehaltungshygiene-Verordnung umsetzen; siehe Leitfaden Biosicherheit in Schweinehaltungen
  • Nutzung der ASP-Ampel. Hier können Sie online bestimmen, wie hoch ihr betriebsspezifisches Risiko für ein Eintrag von ASP-Erregern ist. Ampelfarben signalisieren das Risikopotenzial. Eine To-Do-Liste zeigt, was konkret verbessert werden kann.

Schutzmaßnahmen durch Jäger

Im Zusammenhang mit der Jagd ist zu beachten:

  • Bei vermehrten Auftreten von Fallwild sollte das Veterinäramt informiert werden.
  • Untersuchung (Merkblatt Beprobung und Probenbegleitschein) kranker oder verendeter Tiere auf Schweinepest (geeignetes Unterschungsmaterial sind Blut, Milz, Lunge und Lymphknoten).
  • Verzicht auf Jagdreisen in Länder, die von ASP beroffen sind.
  • Hygiene beachten (Fahrzeug, Geräte, Kleidung).

ASP-Vereinbarung NRW

Eine Verbreitung des Virus in nordrhein-westfälische Schweinebestände gilt es unter allen Umständen zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung mit der Landwirtschaftskammer, den Landwirtschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe e.V., der Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. sowie mit den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt, die sowohl für Großbetriebe als auch für Kleinst-/Hobbyhaltungen gelten. Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2022.

Die Maßnahmen konkretisieren die bestehende Verantwortung aller Schweinehalterinnen und Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen. Diese sind dazu aufgerufen und verpflichtet, in ihren Haltungen aktuell erneut zu prüfen, ob alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden, um den Eintrag der ASP in ihre Bestände zu verhindern und erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Zudem soll ein frühzeitiges Erkennen der Tierseuche intensiviert werden durch unverzügliche Ausschlussuntersuchungen (Blutuntersuchungen) bei lebenden Tieren mit unspezifischen Krankheitssymptomen sowie einer Etablierung eines Falltiermonitorings (regelmäßige virologische Untersuchungen von verendeten Tieren).