Jägerprüfung
Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Untere Jagdbehörde unter anderem zuständig für die Abnahme der Jägerprüfung.
Wer die Jagd ausüben will, muss die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben und im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Inhalt der Jägerprüfung
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil und wird vor dem Jägerprüfungsausschuss abgelegt.
Voraussetzungen für die Zulassung
- Wohnort im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke,
- die Bewerberin/der Bewerber muss bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben,
- keine Versagungsgründe nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Bundesjagdgesetzes (BJG) und
- der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.
Dem Antrag beizufügende Unterlagen
- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein,
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 und
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
Der Termin für die Prüfung (Frühjahr) wird mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn öffentlich bekannt gegeben.
Prüfungsteile
1. Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil der Jägerprüfung besteht aus einem Fragebogen mit insgesamt 100 Fragen aus vier Sachgebieten (landeseinheitlich in Nordrhein-Westfalen). Es sind in jedem Sachgebiet mindestens 14 von 25 Fragen oder aber insgesamt mindestens 70 Fragen (darunter 14 im ersten Sachgebiet) richtig und vollständig zu beantworten.
2. Schießprüfung
Die Schießprüfung besteht aus zwei Teilen, einem
- Büchsenschießen (fünf Schüsse sitzend aufgelegt aus einer Entfernung zwischen 90 und 110 m auf die Rehbockscheibe Nummer eins des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (mindestens 40 Ringe) und fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 m auf die flüchtige Überläuferscheibe Nummer fünf oder sechs des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (mindestens zwei Treffer in den Ringen)) und einem
- Flintenschießen (mindestens drei von zehn Wurftauben).
3. Mündlich-praktischer Teil
Der mündlich-praktische Teil ist bestanden, wenn die Leistungen in drei Sachgebieten, darunter in den Sachgebieten 1 und 3 mit "bestanden" bewertet worden sind.
Sachgebiete
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaus, Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen),
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzes, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts
Prüfungsgebühren
Für die Jägerprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 250,00 Euro erhoben.