Jagdschein
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke gemeldet sind, ist die untere Jagdbehörde des Kreises Minden-Lübbecke für die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen für Sie zuständig.
Voraussetzungen
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden folgende Unterlagen benötigt:
- Jagdschein, beziehungsweise einen Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung (Jägerprüfungszeugnis im Original),
- Versicherungsnachweis über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme: 500.000,00 Euro für Personenschäden und 50.000,00 Euro für Sachschäden) für den Erteilungs-/Verlängerungszeitraum,
- Lichtbild, falls ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss beziehungsweise der vorliegende Jagdschein keine Verlängerung mehr zulässt,
- amtlicher Personalausweis oder Reisepass (bzw. aktuelle Kopie) und
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines.
Jagdscheinerteilung/-verlängerung per Post oder persönlich?
Die Jagdscheinerteilung/-verlängerung erfolgt nur bei persönlicher Vorsprache der Antragstellerin/des Antragstellers. Diese kann nach während der Öffnungszeiten im Bürgerservice oder bei der unteren Jagdbehörde erfolgen.
Geltungsdauer des Jagdscheins
Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von 14 aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.
Gebühren
Ein-Jahresjagdschein: 35,00 Euro
Zwei-Jahresjagdschein: 50,00 Euro
Drei-Jahresjagdschein: 65,00 Euro
Tagesjagschein: 15,00 Euro
Jagdscheinduplikat (z. B. bei Verlust): 30,00 Euro
Eine Jagdabgabe wird nicht mehr erhoben.