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Sprengstoffangelegenheiten

Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für den privaten nicht gewerblichen Bereich.

Wer Sprengstoffe wie beispielsweise Schwarz- oder Nitrozellulosepulver für den privaten Bereich erwerben, lagern und damit umgehen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Bei einer gewerblichen Nutzung wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Detmold.

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis?

Schwarzpulverschützen, Wiederladern von Patronen sowie Sport- und Böllerschützen wird eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt, wenn sie
  • zuverlässig sind,
  • einen Bedürfnis- und Fachkundenachweis vorlegen und
  • mindestens 21 Jahre alt sind.

Wenn Sie keinen Fachkundenachweis vorlegen können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zur Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen berechtigt. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Kreisverwaltung.

Nach erfolgreich bestandenem Lehrgang wird ein Zeugnis ausgehändigt, das gleichzeitig als Fachkundenachweis gilt. Als Bedürfnisnachweis gilt beispielsweise ein gültiger Mitgliedsausweis beziehungsweise eine Bescheinigung Ihres Schießsportvereins oder Ihr gültiger Jagdschein.

Um Ihre persönliche Zuverlässigkeit überprüfen zu können, holt die Verwaltung selbstständig Führungszeugnisse und Stellungnahmen der Polizei ein.

 

Wie lange wird die Erlaubnis erteilt?

Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.

 

Notwendige Unterlagen

  • Fachkundenachweis
  • Bedürfnisnachweis

 

    Gebühren

    Die Höhe der Gebühr errechnet sich nach dem Aufwand des jeweiligen Einzelfalls und dem Nutzen für den Antragsteller.