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Unser Angebot für Eltern

Liebe Eltern!

Wir sind für Sie zuständig, wenn Ihr Kind eine Schule im Kreis Minden-Lübbecke besucht. Sie können sich bei vielen Schwierigkeiten und Fragen rund um das Thema Schule an uns wenden.

 

Mit welchen Fragen kann ich mich an die Regionale Schulberatungsstelle wenden?

Typische Themen schulpsychologischer Beratung sind:

  • Schwierigkeiten mit dem Lernen

  • Lernprobleme in einzelnen Fächern oder Teilleistungen (wie Lesen, Schreiben, Rechnen)

  • Konzentrationsprobleme

  • Stress mit den Hausaufgaben

  • Schul- oder Prüfungsängste

  • Fragen im Zusammenhang mit Hochbegabung

  • Probleme mit Mitschülern, Mobbing

  • Schwierigkeiten im Umgang mit schulischen Regeln, Anforderungen und Grenzen

  • Schullaufbahnfragen u. v. m.

(Weiterführende Informationen zu ausgewählten schulpsychologischen Themen finden Sie hier.)

 

Wie kann ich mich bzw. mein Kind anmelden?

Wenn Sie an einer Beratung interessiert sind, melden Sie sich zunächst über unser Sekretariat telefonisch oder per e-Mail an. Hier erhalten Sie einen zeitnahen Termin für ein persönliches Anmeldegespräch mit einer unserer Schulpsychologinnen bzw. einem unserer Schulpsychologen.

zur Anmeldung

 

Wie arbeitet die Regionale Schulberatungsstelle?
Wie kann eine schulpsychologische Hilfe aussehen?

Abhängig davon, mit welcher Fragestellung Sie sich an uns wenden, sind unterschiedliche Formen von Hilfe möglich:

(1) Schulpsychologische Diagnostik
  • Explorationsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern
  • Testpsychologische Untersuchungen (z. B. zur Einschätzung des aktuellen Lern- und Leistungsvermögens, aber auch zur Entwicklung von Förderstrategien)
  • Austausch mit den Lehrkräften (nur mit Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten!) sowie in Einzelfällen auch Verhaltensbeobachtungen im Unterricht
(2) Beratung
  • Beratung der Eltern (zu unterschiedlichsten Themen: Umgang mit Lern- und Verhaltensproblemen, Gestaltung der  Hausaufgabensituation, Kooperation mit Schule und Lehrkräften, Entwicklung von Förderstrategien etc.)
  • Beratung der Schülerinnen und Schüler
  • Mit Einwillgung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie bei Interesse der Schule: Austausch mit und Beratung von Lehrkräften
  • Gemeinsame Beratungsgespräche in unterschiedlichen Settings
(3) Vermittlung von weiterführenden Hilfen

Wenn die schulpsychologische Hilfe allein nicht ausreicht, unterstützen wir ratsuchende Eltern und Familien beim Auffinden geeigneter weiterführender Hilfen (z. B. (lern-)therapeutische Unterstützung, Jugendhilfe, medizinische Hilfen etc.).

(Mehr Information über unsere schulpsychologische Arbeit und unser Team finden Sie hier.)

 

Was kann die Regionale Schulberatungsstelle nicht bieten?

  • längerfristige bzw. therapeutische Hilfen für Kinder- und Jugendliche
  • Begutachtung nach § 35a SGB VIII („Eingliederungshilfe bei drohender seelischer Behinderung“)
  • fertige Rezepte zur Lösung aller schulischen Probleme!