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Überwachung
Die Überwachung erfolgt unangemeldet durch regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen.
Im Rahmen der Überwachungs- tätigkeit, zu der auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gehört, nimmt die Heimaufsicht ordnungs- behördliche Aufgaben wahr.
Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob
- die Anzahl und Qualifikation des Personals ausreichend ist
- die bauliche Ausstattung der Einrichtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
- die Mitwirkung der Bewohner/innen gesichert ist
- eine angemessene Qualität der Pflege und Betreuung vorliegt