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Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag?
Der Vermögensfreibetrag liegt bei 10.000 Euro für Einzelpersonen und bei 15.000 Euro für Ehepaare.
Zum Vermögen gehört unter anderem:
- Sparvermögen
- Grundbesitz
- Ansprüche aus Schenkungen und vertraglichen Leistungen (zum Beispiel Wohnrechte)
- Rückkaufswerte von Lebensversicherungen
- Bestattungsvorsorgeverträge
Ob Grundbesitz und Ansprüche aus Schenkungen oder vertraglichen Leistungen einzusetzendes Vermögen darstellen, ist im Einzelfall mit dem Sozialamt zu klären.
Bestattungsvorsorgeverträge für eine angemessene Bestattung können eventuell im Rahmen einer besonderen Härte als nicht einzusetzendes Vermögen anerkannt werden. Zur Frage der Angemessenheit können Sie beim Sozialamt weitere Auskünfte erhalten.