Seiteninhalt

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Wenn Sie pflegebedürftig sind und einen der Pflegegrade 1 bis 5 haben, können Sie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Kosten gegenüber der Pflegekasse (im Wege der Kostenerstattung) bzw. gegenüber dem Kreis als Sozialhilfeträger (wenn Sie nicht pflegeversichert sind) geltend machen.
Für die Nutzung dieser Angebote steht Ihnen seit dem 01.01.2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu. Wer in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft ist, kann zudem bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungsansprüche zur Finanzierung von Unterstützungsangeboten im Alltag verwenden.
Gut zu wissen: Der Entlastungsbeitrag kann auch über mehrere Monate angespart und ins nächste Kalenderjahr übertragen werden.
Diese Angebote tragen dazu bei, Sie als Pflegeperson zu entlasten und/oder Ihnen als pflegebedürftige Person zu helfen, möglichst lange in Ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und Ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Unterstützungsangebote im Alltag sind nach Landesrecht zum Beispiel:

  • Gruppen- oder Einzelbetreuung
  • Hilfe im Haushalt
  • Begleitung zum Einkauf
  • Begleitung bei Behörden-, Arzt- oder Kirchgängen
  • Pflege von Sozialkontakten
  • Begleitung zu Kultur- und Freizeitangeboten 

Die Kosten werden nach Einreichen von Nachweisen von der Pflegkasse bzw. vom Kreis als Sozialhilfeträger erstattet bzw. direkt abgerechnet. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass der Anbieter des Unterstützungsangebotes von dem jeweils zuständigen Kreis oder kreisfreien Stadt anerkannt ist.

Suche nach anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Nordrhein-Westfalen

Im »Angebotsfinder“ können Sie nach allen in Nordrhein-Westfalen anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag suchen. Es handelt sich dabei um eine Internetseite des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW). Mit einem Klick auf das Angebot erhalten Sie weiterführende Informationen, eine Kurzbeschreibung und die Kontaktdaten des Anbieters.

Auf der Seite des MAGS NRW finden Sie auch Angaben zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten wie der Nachbarschaftshilfe und Unterstützung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses.

Informationen für Anbieterinnen und Anbietern von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

In der Verordnung zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Anerkennungsförderungsverordnung - AnFöVO) wird das Anerkennungsverfahren für Angebote zur Unterstützung im Alltag in Nordrhein Westfalen geregelt.
Seit dem 01.01.2017 ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständige Behörde, wenn Sie im Kreis Minden-Lübbecke ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anbieten möchten.
Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Wenn Sie eine Anerkennung anstreben, können sich unter www.pfaduia.nrw.de registrieren und einen Antrag stellen.

Aktuelles vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Erweiterung des Leistungsangebots in Zeiten des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Anlässlich der Corona-Pandemie werden alle erteilten Anerkennungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag befristet auf „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erweitert.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.mags.nrw/informationen-fuer-anbieter

23.01.2018