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Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung soll es Ihnen ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.
Ihnen wird pro Quartal ein finanzielles Budget zur Verfügung gestellt, mit dem Sie Taxidienste in Anspruch nehmen können.

So können Sie zum Beispiel Verwandte oder Bekannte besuchen, sich zu verschiedenen Veranstaltungen bringen lassen oder einfach nur zum Einkaufen fahren.

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen diese Leistung näher bringen.

Wie hoch ist die Leistung?

Die Leistungen des Behindertenfahrdienstes werden Ihnen als finanzielles Budget in Form einer vorschüssigen Quartalszahlung in Höhe von maximal 300 Euro (maximal 100 Euro pro Monat) gewährt. Die Leistungen sind zweckgebunden für Taxidienste zu verwenden. Mit dem zur Verfügung gestellten finanziellen Budget können Sie Leistungen der konzessionierten privaten Leistungsanbieter sowie der Freien Wohlfahrtsverbände in Anspruch nehmen. Die Fahrten sind nicht auf ein bestimmtes Gebiet festgelegt. Das finanzielle Budget kann zum Beispiel genutzt werden, um Verwandte oder Bekannte zu besuchen, um sich zu Veranstaltungen aller Art bringen zu lassen oder um zum Einkaufen zu fahren. Über die tatsächlich durchgeführten Fahrten müssen Sie sich Einzelquittungen ausstellen lassen. Nach Ablauf eines Quartals sind diese Quittungen dem Sozialamt der Kreisverwaltung vorzulegen.

Die in einem Quartal von Ihnen nicht verbrauchten Mittel können bis zu 50% anrechnungsfrei in das jeweils folgende Quartal übertragen werden, um dadurch die Gesamtleistung entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen ausweiten zu können.

Beispiel:
Nicht verbrauchte Mittel aus dem vorangegangenen Quartal: 50 Euro Guthaben

Maximales Budget 300 Euro
abzüglich 50% der nicht verbrauchten Mittel
(50% von 50 Euro)
- 25 Euro
zu zahlen für das folgende Quartal 275 Euro
Gesamtbetrag des folgenden Quartals 325 Euro


  Einmal im Jahr wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Welche allgemeinen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen Ihren Erstwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben und infolge der Schwere Ihrer körperlichen Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus müssen Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein, in dem das Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) eingetragen ist.

Beim Behindertenfahrdienst handelt es sich um eine Sozialhilfeleistung. Die Bewilligung ist daher abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Näheres hierzu erfahren Sie unter dem Punkt wirtschaftliche Voraussetzungen .

Wenn Sie als Heimbewohner vor dem Heimeinzug nicht im Kreis Minden-Lübbecke gewohnt haben, wenden Sie sich bitte an den Sozialhilfeträger, in dessen Bereich Sie vorher gelebt haben.

 

Welche wirtschaftlichen Voraussetzungen sind von mir zu erfüllen?

Hinweise zum Einkommens- und Vermögenseinsatz bei der Inanspruchnahme von Fahrdiensten zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen

Die Inanspruchnahme eines Fahrdienstes zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen stellt eine Eingliederungshilfe im Sinne des Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX – dar. Für diese Leistungen ist grundsätzlich Einkommen und Vermögen einzusetzen. Ab dem 01.01.2020 gelten neue, deutlich erhöhte Freigrenzen.

Einkommenseinsatz
Ab dem 01.01.2020 müssen Sie nur dann zu den Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Fahrdiensten beitragen, wenn Ihr eigenes monatliches Einkommen mehr als 1.950 Euro brutto beträgt (§§ 135 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX).

Vermögenseinsatz
Ab dem 01.01.2020 müssen Sie für die Inanspruchnahme von Fahrdiensten Ihr Vermögen nur dann einzusetzen, wenn Ihr Barvermögen und Ihre sonstigen Geldwerte (z.B. Bankguthaben, Schecks, Sparbücher) 57.330 Euro übersteigen.

Ihre Mitwirkungspflichten
Sie sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen (§ 60 ff Erstes Buch Sozialgesetzbuch, SGB I).
Bitte informieren Sie Ihr örtliches Sozialamt, wenn
- Sie über ein monatliches Einkommen von mehr als 1.950 Euro brutto verfügen oder
- Ihr Vermögen über 57.330 Euro liegt.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Antrag Eingliederungshilfe
  • Nachweise über das gesamte Einkommen und Vermögen, insbesondere
    • Rentenmitteilungen
    • Sparbücher (sofern vorhanden der letzten 10 Jahre)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Policen über Lebens- oder Sterbeversicherungen
    • Nachweis über sonstige Versicherungsbeiträge (zum Beispiel Hausratversicherung)
    • Wohngeldbescheid (falls vorhanden)
    • Bescheid über Grundsicherungsleistungen (falls vorhanden)
  • Nachweise über Immobilien (Haus, Grundstück oder ähnliches, Rentabilitätsberechnung
  • Bestellungsurkunde als Betreuer (sofern vorhanden) beziehungsweise Vollmacht
    gegebenenfalls Vollmachtsvordruck
  • gültiger Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über Ihre Schwerbehinderung