Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Wer kann Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen?
Wenn Sie eine dauerhafte körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die Sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert oder wenn Sie von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehören Sie zum berechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe.
Wofür ist die Eingliederungshilfe genau gedacht?
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Welche Hilfen im Einzelfall notwendig und sinnvoll sind, wird vom Träger der Eingliederungshilfe, ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen, festgestellt.
Welche Hilfsangebote bestehen denn im Einzelnen?
Unter anderem bestehen die folgenden Hilfeangebote:
- Integrationshelfer für schulpflichtige Kinder
- weitere ambulante Hilfen (zum Beispiel Autismus-Therapie) für Schulkinder
- Familienentlastende Dienste für Kinder und Jugendliche bis zum Schulabschluss
- behinderungsbedingte Wohnungsumbauten für Kinder und Jugendliche bis zum Schulabschluss
- Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Muss ich meine finanziellen Verhältnisse dem Träger der Eingliederungshilfe gegenüber offenbaren?
Die Leistung ist zumindest teilweise einkommens- und vermögensabhängig. Lassen Sie sich bei uns persönlich beraten. Je nach Hilfsangebot kann teilweise auf eine Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse verzichtet werden.