Kommunale Pflegeplanung
Auch im Kreis Minden-Lübbecke werden die Menschen immer älter. Dabei sind immer mehr Menschen auf Hilfe und Pflege angewiesen.
Das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage einer regelmäßigen Bestandsaufnahme der pflegerischen Angebote gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erarbeiten und umsetzen. Bei dieser örtlichen Pflegeplanung geht es im Kern um Grundsatzentscheidungen. Diese Grundsatzentscheidungen werden im Prozess der örtlichen Planung getroffen, in den die kreisangehörigen Städte und Gemeinden einbezogen werden. Die Ergebnisse der Planung werden alle zwei Jahre in einem Bericht veröffentlicht.
Somit findet eine kontinuierliche Beobachtung der Pflegeangebote und deren Anpassung an die demographischen Entwicklungen im Kreis Minden-Lübbecke statt. Zentrales Ziel ist dabei die
Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige im Kreis Minden-Lübbecke.
Die örtliche Pflegeplanung des Kreises Minden-Lübbecke geht über die Fokussierung auf die „klassischen“ Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste, Tages-/Kurzzeitpflege und Pflegeheime) hinaus und nimmt die gesamte Bandbreite der Lebensumstände der aktuell und potenziell pflegebedürftigen Menschen und der sie Pflegenden in den Blick (zum Beispiel Demenz, Pflegeberatung, Wohnberatung, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf).
Die kommunale Pflegeplanung richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen auf der Kreisebene, aber auch an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, an Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe sowie an alle interessierten Bürger*innen.