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Bundesteilhabegesetz
Am 01.01.2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Es ist die Stufe, die mit den meisten Veränderungen für Menschen mit Behinderungen verbunden ist. Der Bundesgesetzgeber möchte damit erreichen, dass diese Menschen selbstständiger leben können. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link www.bthg2020.lwl.org