WTG-Behörde / Heimaufsicht
Die WTG-Behörde (früher: Heimaufsicht) nimmt die Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz wahr.
Was regelt das Wohn- und Teilhabegesetz?
Ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, die
• in stationären Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben,
• in einer Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen leben,
• eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen,
• eine stationäre Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen,
• in einem Hospiz zu Gast sind oder
• ambulante Dienste in Anspruch nehmen,
sollen besonders geschützt werden. Sie sollen in den Wohn- und Betreuungsangeboten unter anderem ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können, eine gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Was macht die WTG-Behörde (Heimaufsicht)?
Wir beraten insbesondere
• Nutzer und Nutzerinnen von Wohn- und Betreuungsangeboten sowie ihre gesetzlichen Vertretungen und Angehörigen,
• Beschäftigte von Wohn- und Betreuungsangeboten und deren Interessenvertretungen (z.B. Betriebsräte),
• Interessenvertretungen von Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Beiräte, Vertrauenspersonen, etc.)
• Anbieter und Anbieterinnen von Wohn- und Betreuungsleistungen,
• Bauträger und Bauträgerinnen sowie Investoren, die Wohn- und Betreuungsangebote errichten oder umbauen möchten.
Wir überwachen
• stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
• Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen,
• Hospize, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
Dazu finden regelmäßig unangemeldete Überprüfungen in allen Einrichtungen des Kreises Minden-Lübbecke statt. Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen veröffentlichen wir in einem Ergebnisbericht, den Sie weiter unten einsehen können. Die Wohn- und Betreuungsangebote erhalten ausführliche Prüfberichte, die vor Ort eingesehen werden können.
Bei Beschwerden über diese Wohn- und Betreuungsangebote prüft die WTG-Behörde den Sachver-halt und leitet im Fall von festgestellten Mängeln ordnungsrechtliche Maßnahmen ein.
Wir registrieren Angebote des Servicewohnens und ambulante Dienste. Eine Überprüfung ist in der Regel nicht vorgesehen.
Alle zwei Jahre informieren wir über unsere Arbeit in einem Tätigkeitsbericht. Den letzten Tätigkeitsbericht können Sie hier einsehen.
Ombudsperson für den Wittekindshof
Bernd Hedtmann ist ehrenamtliche Ombudsperson im Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke hat ihn im Dezember 2020 als neutrale Stelle außerhalb des Wittekindshofes bestellt. Bernd Hedtmann vermittelt bei Streitigkeiten zwischen dem Wittekindshof und den Nutzerinnen und Nutzern bzw. Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit den Wohn- und Betreuungsangeboten im Kreis Minden-Lübbecke. Sie erreichen Bernd Hedtmann per E-Mail: ombudsperson.dsw@gmx.de
Wann können Sie sich an uns wenden?
Wenn Sie Fragen, Kritikpunkte oder Beschwerden zu einzelnen Wohn- und Betreuungsangeboten haben oder allgemeine Informationen zum Wohn- und Teilhabegesetz oder bestimmten Angebotsformen wünschen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch gerne ein persönliches Gespräch an. Wir sichern Ihnen unsere Diskretion zu.
Wir empfehlen Ihnen, telefonisch einen Besuchstermin abzustimmen.
Bitte bringen Sie zu einem Beratungsgespräch alle zum Thema verfügbaren Unterlagen mit.
Unsere Kontaktdaten finden Sie im rechten Bereich dieser Seite.
Links
Die aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexte für den Bereich der Heimaufsicht sowie aktuelle Informationen erhalten Sie hier.
Ergebnisberichte
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den Wohn- und Betreuungsangeboten wird regelmäßig überprüft. Die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen werden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst und seit 2015 veröffentlicht.
Nachfolgend finden Sie eine nach Angebotsformen aufgebaute Übersicht der wesentlichen Prüfergebnisse: