Führerscheinumtausch
Ab dem 19.01.2013 gelten EU-weit neue Fahrerlaubnisklassen. Neu geregelt wurden insbesondere die Motorradklassen.
Erstmalig wurde ab dem 19.01.2013 die Gültigkeit von ab diesem Zeitpunkt erworbenen Fahrerlaubnisdokumenten auf 15 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist muss dann ein neuer Führerschein beantragt werden, allerdings ohne Verpflichtung zur Ablegung einer Prüfung oder Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (außer C- und D-Klassen)!
Auch das Fahrerlaubnisdokument, der sogenannte Kartenführerschein, hat ab dem 19.01.2013 ein neues Aussehen.
Alle vor dem 19.01.2013 erhaltenen Fahrerlaubnisdokumente, sei es der Kartenführerschein oder die rosafarbenen oder grauen Führerscheine, müssen bis spätestens zum 19.01.2033 getauscht werden nach Maßgabe dieser Tabelle:
I. (Papier-)Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Umtausch bis
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
II. (Karten-)Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033
Schon jetzt wird ein Umtausch der alten Papierführerscheine für Reisen ins Ausland empfohlen, da hier immer wieder Hinweise von Inhaber*innen eines alten Papierführerscheins eingehen, wonach diese mit dem grauen oder rosafarbenen Führerschein im Ausland Schwierigkeiten, z. B. beim Leihen eines Autos, hatten.
Wir weisen darauf hin, dass internationale Führerscheine nur für Inhaber eines EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden dürfen.
Anträge können bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen, im Bürgerservice im Kreishaus in Minden oder im Straßenverkehrsamt Minden gestellt werden. Mitzubringen ist hierzu ein biometrisches Passbild und ein gültiger Ausweis oder Reisepass. Der alte Führerschein kann bei Antragstellung abgegeben werden, dafür wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Der neue Führerschein wird dann zugeschickt. Der alte Führerschein kann bei Antragstellung auch behalten werden. Der neue Führerschein kann dann wahlweise beim Bürgerservice der Kreisverwaltung in Minden oder bei den Städten und Gemeinden abgeholt werden. Der alte Führerschein kann auf Wunsch bei Aushändigung des neuen Führerscheines entwertet zurückgegeben werden.
Der reine Umtausch von Führerscheinen kostet 25,30 Euro. Hierzu können im Einzelfall weitere Gebühren kommen.