Seiteninhalt
Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr können auf Antrag umgeschrieben werden. Der Antrag ist längstens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich.
Der Antrag kann ausschließlich beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.
Mitzubringen sind: Dienstführerschein, bzw. entsprechende Bescheinigung
- Dienstausweis, bzw. Wehrdienstzeitbescheinigung
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
Für die Umschreibung fallen 51,30 Euro Gebühren an.