Großraum- und Schwertransporte
Sie brauchen eine besondere Erlaubnis vom Straßenverkehrsamt, wenn Sie einen Transport durchführen möchten, bei dem die Abmessungen oder das Gewicht bestimmte Grenzwerte überschreitet. Diese Grenzwerte stehen in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Warum brauchen Sie eine Erlaubnis?
Damit die Sicherheit des allgemeinen Verkehrs gewährleistet ist und Ihr Transport so unproblematisch und gefahrlos wie möglich abläuft, kann es sein, dass Sie bestimmte Auflagen und Bedingungen erfüllen müssen. Möglicherweise legen wir auch einen speziellen Fahrweg für Ihren Transport fest.
In vielen Branchen - angefangen von der Landwirtschaft über das Baugewerbe bis hin zu allen möglichen Industriezweigen - müssen große Geräte und Maschinen eingesetzt werden, um Aufgaben wirtschaftlich erledigen zu können. Wenn diese Geräte und Maschinen auf öffentlichen Straßen transportiert werden müssen, werden die zulässigen Abmessungen und Gewichte bei den Transportfahrzeugen oft überschritten. Je nach Umfang der Abweichungen müssen wir deshalb zum Beispiel für Sie einen bestimmten Fahrtweg festlegen, die Fahrzeit auf die Nachtstunden begrenzen und die Begleitungen durch ein Sicherungsfahrzeug oder die Polizei vorschreiben.
Wie läuft das Erlaubnisverfahren ab?
Bevor Sie Ihre Genehmigung bekommen, führen wir ein Anhörungsverfahren durch. Darin bitten wir die Kreise oder kreisfreien Städte, die Bundesländer, deren Bezirk Sie durchfahren wollen, die Träger der Straßenbaulast, die Polizei und - soweit das notwendig ist - die Deutsche Bahn um eine Stellungnahme. Auch wenn alle Beteiligten wissen, wie eilig die Sache ist, und wir die Stellungnahme üblicherweise mit modernen Kommunikationsmitteln anfordern, kann das Verfahren je nach Länge der Wegstrecke, die Sie zurücklegen wollen, schon einmal mehrere Tage dauern.
Stellen Sie Ihren Antrag deshalb bitte in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn Ihres Transports.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die Genehmigung brauchen Sie ein besonderes Antragsformular nach der Richtlinie RGST-1992. Dieses bekommen Sie direkt bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Straßenverkehrsamt (die Kontaktdaten befinden sich auf der rechten Seite).
Wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das schon im unbeladenen Zustand nicht der StVZO entspricht, müssen Sie außerdem beim Erstantrag für dieses Fahrzeug die Ausnahmegenehmigung (§ 70 Absatz 1 StVZO) in Kopie beifügen.