Befreiung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht
Wenn Sie körperlich beeinträchtigt sind, können Sie sich von der Pflicht, während der Fahrt einen Sicherheitsgurt oder einen Schutzhelm zu tragen, befreien lassen.
Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Das entsprechende Muster finden Sie hier.
Gebühren und Zuständigkeit
Wenn Sie in Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke oder Espelkamp wohnen, bearbeitet Ihre Stadtverwaltung den Antrag, bitte geben Sie ihn direkt dort ab.
Für die übrigen Kommunen im Kreisgebiet (Hille, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf, Rahden und Stemwede) bearbeitet die Kreisverwaltung (vorrangig der Bürger-Service) Ihren Antrag.
Wenn Sie einen Feststellungsbescheid über eine Schwerbehinderung oder einen Schwerbehindertenausweis vorlegen können, müssen Sie keine Gebühr bezahlen. Ansonsten wird eine Gebühr von 35,00 Euro fällig.