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Buß- und Verwarnungsgelder · Fahrverbote

Wir überwachen, ob Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit beachten und ahnden Verstöße gegen die geltenden Regelungen für den Straßenverkehr. Außerdem unterstützen wir die Polizei dabei, die Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten und zu verfolgen, die sie selbst feststellt.

Wir wollen die Teilnehmenden am Straßenverkehr dazu veranlassen, sich verkehrsgerecht und rücksichtsvoll zu verhalten. Unser Ziel ist es, die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße zu verringern und damit für mehr Sicherheit im Verkehr zu sorgen. Seit 1992 setzen wir so genannte »Starenkästen« für die stationäre Überwachung der Geschwindigkeit ein, und seit 1995 ist für die mobile Überwachung ein kreiseigener Radarwagen unterwegs.

Buß- und Verwarnungsgelder

Wenn wir eine Ordnungswidrigkeit feststellen, verhängen wir ein Verwarnungsgeld bis zu einer Höhe von 55,00 Euro.

Bei Bußgeldtatbeständen legen wir Geldbußen ab 60,00 Euro fest. Geldbußen gehen mit Eintragungen im Verkehrszentralregister beziehungsweise im Fahreignungsregister in Flensburg einher. Schwerwiegende Vergehen ahnden wir mit Fahrverboten von bis zu drei Monaten. Die Höhe des Verwarnungsgeldes oder der Geldbuße steht in der Bußgeldkatalog-Verordnung. Dabei handelt es sich um Regelsätze, die im Einzelfall erhöht oder verringert werden können.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

16.10.2017