Sonntagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0.00 Uhr und 22.00 Uhr generell nicht fahren. Bei einem dringenden Transportbedürfnis dürfen wir von diesem Fahrverbot eine Ausnahme gestatten.
In der Hauptreisezeit eines jeden Jahres (1. Juli bis 31. August) dürfen außerdem auf den meisten Autobahnen auch samstags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr keine solchen Transporte fahren. Ein generelles Fahrverbot besteht allerdings nicht. Die betroffenen Strecken erfahren Sie bei Bedarf bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Straßenverkehrsamt (die Kontaktdaten stehen auf der rechten Seite).
Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Ausnahme
Für eine Ausnahmegenehmigung müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen oder darlegen. Dies kann etwa eine Ladung sein, die aus leicht verderblichen Lebensmitteln besteht.
Wenn Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz in Minden, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke, Espelkamp oder Petershagen haben, bearbeitet Ihre Stadtverwaltung die Angelegenheit vor Ort. Bitte nehmen Sie in diesem Fall direkt mit Ihrer Stadtverwaltung Kontakt auf!
Antragsverfahren
Den Antrag können Sie formlos einreichen. Dafür brauchen wir folgende Angaben:
- vollständige Personalien/Firmenname
- Kennzeichen von Zugfahrzeug und gegebenenfalls Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht
- Abgangs- und Zielort
- Zweck der Fahrt
- Angaben zur Ladung
Alternativ dazu haben wir auch einen Vordruck für Sie vorbereitet.
Da sich das Transporterfordernis meist erst kurzfristig ergibt und eine Abwicklung per Fax möglich und zulässig ist, vergessen Sie bitte in Ihrem Antrag Ihre Faxnummer nicht!