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Straßenbaustellen

Wenn sich Bauarbeiten auf den Straßenverkehr auswirken, müssen wir für die Baustelle verschiedene Dinge festlegen. Dazu gehören unter anderem die Fragen, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird, ob und gegebenenfalls wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt wird und wie gegebenenfalls Umleitungsstrecken gekennzeichnet werden müssen.

Bevor die Arbeiten beginnen, muss die ausführende (Bau-) Firma eine so genannte verkehrsbehördliche Anordnung einholen. Diese soll zum Einen die Sicherheit der Bauarbeitenden im Verkehrsraum gewährleisten und zum Anderen sicherstellen, dass der Verkehr sicher am Baufeld vorbei geführt und nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Die verkehrsbehördliche Anordnung brauchen Sie nicht nur, wenn eine Fahrbahn gesperrt oder teilweise gesperrt werden muss, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Wenn Sie Ihren Firmensitz in Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke oder Espelkamp haben, ist Ihre Stadtverwaltung für die Bearbeitung des Antrags zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem direkt an Ihre Stadtverwaltung vor Ort. Für die übrigen Kommunen im Kreisgebiet bearbeitet die Kreisverwaltung Ihren Antrag. Ihre Kontaktperson finden Sie auf der rechten Seite.

Antragsverfahren für die verkehrsbehördliche Anordnung

Wenn Sie eine verkehrsbehördliche Anordnung brauchen, können Sie dafür sinnvollerweise einen vorbereiteten Vordruck verwenden. Für eine Verlängerung haben wir ebenfalls einen speziellen Verlängerungsvordruck vorbereitet. Sie können Ihren Antrag natürlich auch gern formlos stellen. Auch in diesem Fall brauchen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • die Lage des Baufeldes
  • die Art und Dauer der Arbeiten
  • den Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit (Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung und ähnliche Dinge)
  • die verantwortliche Person mit stets erreichbarer Rufnummer und Nachweis über erforderliche Fachkenntnisse gem. MVAS 99 für den Verantwortlichen
  • den Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markiertem Baufeld

Als Bauunternehmerin oder -unternehmer müssen Sie zusätzlich einen Verkehrszeichenplan - gesondert für die Zeiträume innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit - vorlegen. Dazu können Sie entweder einen besonderen Beschilderungsplan erstellen oder die Regelpläne der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwenden, die Sie dann den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten anpassen.

Insbesondere in dem Fall, in dem Ihr Bauvorhaben größer ist, kann es auch sinnvoll oder notwendig sein, eine Beschreibung des Bauablaufs mitzuschicken. Wenn Sie Lichtzeichenanlagen einsetzen möchten, müssen Sie außerdem Signallage- und -zeitenpläne vorlegen.

Ihren Antrag sollten Sie etwa zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten stellen.