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Veranstaltungen auf Straßen

Damit Besucherinnen und Besucher von Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen möglichst wenigen Verkehrsgefahren ausgesetzt werden, und der allgemeine Straßenverkehr nicht übermäßig behindert wird, gibt es ein besonderes Erlaubnisverfahren dafür.

Was genau wird geregelt?

Wir entwickeln Parkkonzepte für Großveranstaltungen und entscheiden über notwendige begleitende Maßnahmen wie etwa die Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen (Straßensperrungen, Halteverbote und Ähnliches).

Eine Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie Straßen mehr als „verkehrsüblich“ nutzen wollen. Das ist dann der Fall, wenn die Benutzung der Straßen für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise beteiligter Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Das sind insbesondere

  • Volksläufe und -wanderungen, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen oder bei denen Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen benutzt werden,
  • Volksradfahrten, Radtourenfahrten und Radrennen,
  • Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten und ähnlichen Veranstaltungen,
  • Straßenfeste und Jahrmärkte,
  • motorsportliche Veranstaltungen wie Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten (Rennen mit Kraftfahrzeugen sind grundsätzlich verboten, von diesem Verbot kann nur die Bezirksregierung eine Ausnahme gestatten)

Grundsätzlich gilt, dass wir Veranstaltungen möglichst nur auf weniger bedeutsamen Straßen zulassen, damit der allgemeine Straßenverkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Zuständigkeit und Antragsverfahren

Soweit eine Veranstaltung sich nur auf das Stadtgebiet einer der Städte Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke oder Espelkamp bezieht, müssen Sie die Erlaubnis bei der jeweiligen Stadtverwaltung beantragen.

Für Veranstaltungen im übrigen Kreisgebiet und solche, die örtlich nicht auf eine Stadt beschränkt sind, sowie die, die über das Kreisgebiet hinausgehen, richten Sie Ihren Antrag bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises.

Um die Entscheidung vorzubereiten, hören wir verschiedene Behörden und Institutionen an, deren Interessen durch die Veranstaltung berührt sein könnten. Insbesondere binden wir die Polizei und den jeweiligen Straßenbaulastträger ein. Dieses Verfahren erfordert - je nach Größe der Veranstaltung - bis zu zwei Monate Zeit, so dass es unbedingt ratsam ist, die Genehmigung frühzeitig zu beantragen.