Verkehrsbehördliche Anordnungen
Wenn die Sicherheit oder die Ordnung des Verkehrs gefährdet sind, beschränken oder verbieten wir gegebenenfalls die Benutzung bestimmter Straßen oder Strecken und leiten den Verkehr um.
Das gilt auch in anderen Fällen, etwa wenn
- im Straßenraum gearbeitet wird,
- die öffentliche Sicherheit erhalten werden muss,
- das Unfallgeschehen erforscht werden soll,
- das Verhalten der Teilnehmenden am Straßenverkehr oder bestimmte Verkehrsabläufe untersucht werden sollen oder
- bestimmte Maßnahmen zur Sicherung oder Regelung des Verkehrs erprobt werden.
Regelungen im Straßenverkehr
Wo wird welches Verkehrszeichen angebracht? Wo wird welche Verkehrseinrichtung aufgestellt (zum Beispiel Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blink- und Lichtzeichenanlage)? Das prüfen und organisieren wir. Wir optimieren die bestehenden Abläufe und Regelungen und treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die öffentliche Sicherheit zu erhalten.
Alle Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge machen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Sie können auch ganz konkret vorschlagen, dass ein Verkehrszeichen oder eine entsprechende Einrichtung (etwa eine Ampel, ein Zebrastreifen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung, ein Überholverbot, ein verkehrsberuhigter Bereich, eine 30er-Zone, Parkverbote oder Markierungen auf der Fahrbahn) aufgestellt oder eingerichtet wird.
Antragsverfahren
Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen wir nur anordnen, wenn es aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Das gilt insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Straßenverkehrs (Beschränkungen der Geschwindigkeit und Überholverbote) und die Aufstellung von Gefahrenzeichen.
Vor jeder Entscheidung führen wir das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durch. Dazu befragen wir die zuständigen Behörden für den Straßenbau (der Landesbetrieb Straßen.NRW für Bundes- und Landesstraßen, die Gemeinde- und Stadtverwaltungen für Stadt- und Gemeindestraßen und das kreiseigene Bau- und Planungsamt für Kreisstraßen) und die Polizei.
Unsere Entscheidungen fußen auf Anträgen, Planungsverfahren, Petitionen und unserer eigenen Initiative, wenn wir eigene Prüfungen durchführen, Verkehrsschauen abhalten, Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen oder Feststellungen der Polizei nachkommen.
Wenn Sie in Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke oder Espelkamp, ist Ihre Stadtverwaltung für Sie die richtige Ansprechpartnerin. Für die übrigen Kommunen im Kreisgebiet sind wir zuständig; die Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf dieser Seite.