Umzüge, Schützenfeste
Beginnend mit den Umzügen zum 1. Mai finden jährlich auch viele andere Traditionsveranstaltungen in unserem Kreis statt (Schützenfest, Blumenkorso, Erntedankfest, Laternenfest). Diese Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind anzeigepflichtig, zum Teil genehmigungspflichtig.
Festumzüge (Ernteumzug/Blumenkorso), bei denen Personen auf den Anhängern befördert werden sollen, oder wenn besondere Absperrungen/Umleitungen erforderlich werden, sind formlos zu beantragen. Umzugsstrecke und/oder evtl. Zusatzbeschilderung sind anzugeben.
Antragstellerinnen und Antragssteller aus den Städten Minden, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke, Espelkamp und Petershagen wenden sich bitte direkt an ihre Stadtverwaltung.
Hier finden Sie ein Merkblatt zur Durchführung von Umzügen, eine Veranstaltererklärung, ein Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen, die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund.