Zulassung und Halterpflichten
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Eine Terminvereinbarung ist möglich, aber nicht nötig !
Es können Termine nur für Zulassungsangelegenheiten im Terminportal gebucht werden. Wer es also mit seiner Zulassungsangelegenheit grundsätzlich nicht so eilig hat, zum Beispiel bei dem Eintrag technischer Änderungen, kann die individuelle Wartezeit an seinem Termintag so auf wenige Minuten verkürzen. Vorlaufzeit für Termine im Terminportal ist momentan rund eine Woche.
Falls Sie eine Terminvereinbarung wünschen, benutzen Sie bitte den Button oben rechts oder unten im Text auf dieser Seite.
Ab dem 1.9.2023 sieht eine neue Bundesgebührenordnung für einige Zulassungsvorgänge erhöhte Gebühren am Schalter vor; Näheres dazu in den Texten zu den einzelnen Zulassungsvorgängen.
Online-Zulassung:
Sofern Sie aber über einen Personalausweis mit Online Ausweisfunktion und ein entsprechendes Gerät zum Einlesen verfügen, steht Ihnen unser Bürgerservice-Portal für eine Online-Zulassung oder -Abmeldung zur Verfügung:
Hinweis: Ab dem 1.9.2023 werden für internetbasierte Zulassungsvorgänge Gebühren erhoben, die zum Teil deutlich unter den Schaltergebühren liegen.
Hinweise zum neuen SEPA-Lastschriftmandat
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Erstzulassung von Importfahrzeugen
Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Eintragung technischer Änderungen
Umschreibung mit MI-Kennzeichen
Umschreibung von anderen Zulassungsbezirken
Wiederzulassung von Fahrzeugen
Hinweis: Mit der aus der Fahrzeugzulassungsverordnung übernommenen Formulierung "Halter"auf dieser und den untergeordneten Seiten, sind alle natürlichen und juristischen Personen, die für eine Haltereigenschaft in Frage kommen, gemeint.