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Zulassung und Halterpflichten

Zulassung und Halterpflichten

 

 

Unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Eine Terminvereinbarung ist möglich, aber nicht nötig !

Es können Termine nur für Zulassungsangelegenheiten im Terminportal gebucht werden. Wer es also mit seiner Zulassungsangelegenheit grundsätzlich nicht so eilig hat, zum Beispiel bei dem Eintrag technischer Änderungen, kann die individuelle Wartezeit an seinem Termintag so auf wenige Minuten verkürzen. Vorlaufzeit für Termine im Terminportal ist momentan rund eine Woche.

Falls Sie eine Terminvereinbarung wünschen, benutzen Sie bitte den Button oben rechts oder unten im Text auf dieser Seite.

Ab dem 1.9.2023 sieht eine neue Bundesgebührenordnung für einige Zulassungsvorgänge erhöhte Gebühren am Schalter vor; Näheres dazu in den Texten zu den einzelnen Zulassungsvorgängen.


Online-Zulassung:
 

Sofern Sie aber über einen Personalausweis mit Online Ausweisfunktion und ein entsprechendes Gerät zum Einlesen verfügen, steht Ihnen unser Bürgerservice-Portal für eine Online-Zulassung oder -Abmeldung zur Verfügung:

Online-Zulassung

Hinweis: Ab dem 1.9.2023 werden für internetbasierte Zulassungsvorgänge Gebühren erhoben, die zum Teil deutlich unter den Schaltergebühren liegen.


Termine online buchen

 

Hinweise zum neuen SEPA-Lastschriftmandat

Änderungen von Halterdaten

Ausfuhrkennzeichen

Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Erstzulassung von Importfahrzeugen

Kennzeichen für historische Fahrzeuge

Kfz-Halterauskünfte

Kurzzeitkennzeichen

Eintragung technischer Änderungen

Saisonkennzeichen

Umschreibung mit MI-Kennzeichen

Umschreibung von anderen Zulassungsbezirken

Verlust von Fahrzeugbrief

Verlust Fahrzeugschein

Wiederzulassung von Fahrzeugen

Wunschkennzeichen

Zulassung neuer Fahrzeuge

Zulassungsdienste

Hinweis: Mit der aus der Fahrzeugzulassungsverordnung übernommenen Formulierung "Halter"auf dieser und den untergeordneten Seiten, sind alle natürlichen und juristischen Personen, die für eine Haltereigenschaft in Frage kommen, gemeint.

 

16.10.2017