Seiteninhalt

Ausfuhrkennzeichen/Internationale Zulassung

36_Bild_36.2

Für das Ausfuhrkennzeichen/die Internationale Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung (sollte das Ausfuhrkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugunterlagen beantragt werden, sind auch die Informationen unter dem Punkt "Erstzulassung von Fahrzeugen mit ausländischen Fahrzeugpapiern in Deutschland" zu beachten
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) 
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (gültig mindestens bis Ablauf der Zulassung) bei gleichzeitigem Nachweis der technischen Daten durch Vorlage einer EG-Typgenehmigung (Fahrzeugbrief/COC-Bescheinigung),
  • Personalausweis/Reisepass
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • bei Erledigung durch Dritte - Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN (Vordruck zum Download unten) - bei EU-ausländischen Konten mit BIC
  • wenn keine inländische oder EU-ausländische Bankverbindung vorhanden ist: Nachweis des Zolls, dass die entsprechende Kfz-Steuer entrichtet wurde

Verwaltungsgebühren: 34,60 Euro; weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand.