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Ausfuhrkennzeichen/Internationale Zulassung
Für das Ausfuhrkennzeichen/die Internationale Zulassung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung (sollte das Ausfuhrkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugunterlagen beantragt werden, sind auch die Informationen unter dem Punkt "Erstzulassung von Fahrzeugen mit ausländischen Fahrzeugpapiern in Deutschland" zu beachten
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (gültig mindestens bis Ablauf der Zulassung) bei gleichzeitigem Nachweis der technischen Daten durch Vorlage einer EG-Typgenehmigung (Fahrzeugbrief/COC-Bescheinigung),
- Personalausweis/Reisepass
- bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- bei Erledigung durch Dritte - Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers
- SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN (Vordruck zum Download unten) - bei EU-ausländischen Konten mit BIC
- wenn keine inländische oder EU-ausländische Bankverbindung vorhanden ist: Nachweis des Zolls, dass die entsprechende Kfz-Steuer entrichtet wurde
Verwaltungsgebühren: 34,60 Euro; weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand.