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Außerbetriebsetzungen

Außerbetriebsetzung


Für die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) 
  • Kennzeichenschilder

 
Verwaltungsgebühren: 7,80 Euro.

Bei Reservierung des Kennzeichens entstehen weitere Gebühren.

 
Die Antragsbearbeitung erfolgt in den Zulassungsstellen in Minden und Lübbecke sowie im Bürger-Service im Kreishaus in Minden, Portastraße 13.

 Sofern Sie  über einen Personalausweis mit Online Ausweisfunktion und ein entsprechendes Gerät zum Einlesen verfügen, steht Ihnen unser Bürgerservice-Portal zwecks Abmeldung des Fahrzeuges zur Verfügung:

  https://www.buergerserviceportal.nrw/krz/mindenluebbecke


 
Und so funktioniert die "Online-Außerbetriebsetzung" eines Fahrzeuges:
 
Voraussetzungen:

·  Kennzeichenschilder mit den neuen, ab 01.01.2015 vorgeschriebenen Stempelplaketten
·  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit den neuen, ab 01.01.2015 vorgeschriebenen ZBI-Aufklebern
·  die abgezogene oder freigelegte Druckstücknummer der Stempelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) mit freigelegtem Sicherheitscode
·  die abgezogene oder freigelegte Druckstücknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
·  der Sicherheitscode muss abgeschrieben oder als DataMatrix-Code eingescannt werden
·  ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion, die zugehörige persönliche PIN und ein zertifiziertes Kartenlesegerät zur Online-Identifizierung

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie das sog. Serviceportal aufrufen und die Online-Abmeldung vornehmen.


Weitere Informationen:
Es erfolgt die grundsätzliche Trennung von Kennzeichen und Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung. Die Kennzeichen kommen kurzfristig nach der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wieder in den freien Kennzeichenbestand und können daher für andere Halter und Fahrzeuge zugeteilt werden.

Wichtig: Die Kennzeichen können für den gleichen Halter und das gleiche Fahrzeug gegen eine Gebühr von 2,60 Euro im Rahmen der Außerbetriebsetzung für 12 Monate reserviert werden. Deshalb bitte vor jeder Außerbetriebsetzung klären, ob das Kennzeichen befristet reserviert werden soll. Eine Verlängerung der Reservierungsfrist (Zuteilungsfrist) ist nicht möglich.
Bei Außerbetriebsetzung von Fremdkennzeichen ist eine Reservierung leider nicht möglich. Soll daher eine Reservierung eines auswärtigen Kennzeichens erfolgen, ist die Außerbetriebsetzung bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde vorzunehmen.