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Kfz-Halterauskünfte
Grundsätzlich werden Halterauskünfte nur schriftlich erteilt.
Dabei ist darzulegen, dass die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigt werden oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße erforderlich sind.
Verwaltungsgebühren: 5,10 Euro
Kontakt:
Straßenverkehrsamt
Telefon: +49 571 807 29230
Fax: +49 571 807 39230
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Raum: 23
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