Kurzzeitkennzeichen
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis/Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Referenz- bzw. PIN-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
- bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- bei Erledigung durch Dritte - Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers
- Zulassungsbescheinigung I oder II des betreffenden Fahrzeuges ggf. in Kopie
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, ggf. in Kopie (liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, kann lediglich ein Kurzzeitkennzeichen für eine Fahrt zum nächstgelegenen Sachverständigen innerhalb des Kreisgebietes ausgestellt werden).
Kurzzeitkennzeichen sind ausschließlich für die Durchführung von Probe- oder Überführungsfahrten von nur einem Fahrzeug zu verwenden, sie können sowohl bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des Antragstellers zuständigen Zulassungsbehörde als auch bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen an Antragsteller ohne Wohn- oder Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers zwingend erforderlich.
Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen: max. 5 Tage ab der Zuteilung.
Beispiel: Bei Zuteilung an einem Montag Gültigkeit bis Freitag, bei Zuteilung an einem Freitag Gültigkeit bis Dienstag.
Verwaltungsgebühren: 13,10 Euro