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Saisonkennzeichen
Für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Referenz- bzw. PIN-Nummer) Hinweis: Der Zeitraum des Versicherungsschutzes muss in der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingetragen sein.
- Personalausweis/Reisepass
- vorhandene Kennzeichenschilder
- bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat (siehe Download)
- bei Erledigung durch Dritte - Vollmacht/Einverständniserklärung (siehe Download) und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers
Hinweis: Sofern noch die vor dem 01.10.2005 geltenden Fahrzeugpapiere ausgestellt sein sollten, ist bei der Änderung auf Saisonkennzeichen neben der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) auch die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen, weil in diesem Fall auch eine neue Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden muss.
Verwaltungsgebühren: 28,20 Euro; weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand.