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Umschreibung von Fahrzeugen mit auswärtigem Kennzeichen

Zulassung und Halterpflichten

Für die Umschreibung von Fahrzeugen mit auswärtigen Kennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) 
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • gültigen HU-Prüfbericht
  • bei angemeldeten Fahrzeugen Kennzeichenschilder
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Referenz- bzw. PIN-Nummer) 
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis/Reisepass
  • Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat
    (siehe Download) 
  • bei Erledigung durch Dritte - Vollmacht/Einverständniserklärung (siehe Download) und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers

Hinweis: Für Halter von Fahrzeugen, die innerhalb von Deutschland umziehen, besteht die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen Ihres Fahrzeuges in den neuen Zulassungsbezirk zu übernehmen. Dabei sind aber zwingend die Adressdaten des Halters zu ändern. In diesem Fall kann auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichenschilder verzichtet werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt 17,90 Euro. Weitere Gebühren können bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand entstehen.

Darüber hinaus gilt diese Regelung bundesweit auch bei einem Wechsel des Halters, hierbei sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Gültiger HU-Prüfbericht
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB ; 7-stellige PIN-Nummer)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis/Reisepass
  • Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat (s. Download)
  • bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht/Einverständniserklärung (s. Download) und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers


Verwaltungsgebühren: 28,10 Euro. Weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand oder Kennzeichenwunsch.