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Feinstaubplakette

In einigen Bereichen - speziell in Innenstädten - ist mittlerweile der Besitz einer Feinstaubplakette Pflicht. Fahrzeuge, die keine Plakette haben, dürfen gegebenenfalls dort nicht mehr fahren.

Wo gibt es die Feinstaubplaketten?

Sie können eine Feinstaubplakette in unseren Zulassungsstellen in Minden und Lübbecke, bei den anerkannten Überwachungsorganisationen (etwa TÜV oder DEKRA) sowie bei den Stellen, die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannt sind, bekommen.

Bitte kleben Sie die Plakette gut sichtbar von innen - am besten unten rechts - an Ihre Windschutzscheibe.

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige KFZ und Fahrzeuge, mit denen schwerbehinderte Personen fahren oder gefahren werden (Voraussetzung: Merkmale »aG«, »H« oder »Bl« im Schwerbehindertenausweis), müssen keine Feinstaubplakette haben.

Unter bestimmten Umständen kann das Ordnungsamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde auch eine Ausnahmeregelung für den Verkehr nicht gekennzeichneter Fahrzeuge zu und von bestimmten Einrichtungen treffen.

Schadstoffgruppen

Fahrzeuge werden einer von vier Schadstoffgruppen zugeordnet, die auch farblich auf der Plakette erkennbar sind. Die maßgebliche Schlüsselnummer finden Sie in den letzten beiden Ziffern zu 1 (Fahrzeugschein alt) beziehungsweise den letzten beiden Ziffern der Nummer 14.1 (Zulassungsbescheinigung Teil I).