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Wissenswertes über Futtermittel

Sichere Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und gesunde Lebensmittel. Der Einsatz der Futtermittel beim Tierhalter wird regelmäßig kontrolliert.

Dabei wird insbesondere überprüft, ob die geltenden Vorschriften der Futtermittelhygiene eingehalten und die Vorgaben für die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln beachtet werden.

Futtermittelproben/Untersuchungen

In landwirtschaftlichen Betrieben werden in Verdachtsfällen und im Rahmen von Monitoringprogrammen Futtermittelproben entnommen und zur Untersuchung weitergeleitet. Hierbei wird insbesondere überprüft, ob nur zugelassene Zusatzstoffe eingesetzt und die hierfür vorgeschriebenen Wartezeiten und Höchstmengen eingehalten werden. Weiterhin werden die Kennzeichnung von Futtermitteln und die Einhaltung der geltenden Verfütterungsverbotsvorschriften für Tierkörpermehle kontrolliert.

Registrierung/Zulassung

Ferner unterliegen seit dem In-Kraft-Treten der Futtermittelhygiene-Verordnung alle Futtermittelunternehmer der Pflicht zur Registrierung beziehungsweise Zulassung. Dabei erfolgt die Registrierung der Landwirte durch die zuständige Kreisordnungsbehörde. Der erforderliche Antrag und Informationen zur Registrierung für Landwirte als Futtermittelunternehmer ist hier erhältlich.

Kontakt:

Frau Marie Rodinger
Verwaltungsmitarbeiterin
Telefon: +49 571 807 24150
Fax: +49 571 807 34150
E-Mail oder Kontaktformular

Während das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für alle Betriebe, die nicht als Landwirte und/oder Tierhalter Futtermittel erzeugen oder verfüttern zuständig ist. Der erforderliche Antrag und Informationen zur Registrierung für Nichtlandwirte als Futtermittelunternehmer ist hier erhältlich.