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Lebensmittelüberwachung

Der Schutz der Gesundheit der Verbraucher ist das oberste Ziel der Lebensmittelüberwachung. Dazu schützen wir Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung. Wir überprüfen den Weg unserer Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Verbraucher und greifen ein, indem wir Gefahren für Mensch und Tier auch durch behördliche Maßnahmen abwenden. Der vorbeugende Verbraucherschutz gliedert sich in zwei große Teilbereiche: Probenahme und Betriebskontrollen.

Beratung

Wir beraten Verbraucher, Erzeuger, Hersteller und Händler. Sie erhalten Auskünfte bei Fragen zur betrieblichen Ausstattung im Rahmen von Betriebsneugründungen oder Umbauten im Bereich Lebensmittelherstellung und -handel oder Gastronomie. Zusätzlich werden zu Ihrer Information Merkblätter (siehe Dokumente) zu unterschiedlichen Themen zur Verfügung gestellt.

Betriebskontrolle

Die Betriebskontrollen basieren auf einer Risikobeurteilung des jeweiligen Betriebes und werden weitestgehend unangemeldet durchgeführt. Die Übereinstimmung der betrieblichen Ausstattung mit den rechtlichen Vorgaben sowie die Einhaltung der Betriebs-, Fertigungs- und Personalhygiene sind ebenso wie die Überprüfung der betriebseigenen Eigenkontrollsysteme Tätigkeitsschwerpunkte. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden den Unternehmen in Form eines schriftlichen Kontrollberichts zur Verfügung gestellt.

Gebührenpflicht für Plankontrollen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat mit Inkrafttreten der 30. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung am 14.05.2016 die Kreisordnungsbehörden verpflichtet, Gebühren für Plankontrollen der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zu erheben. Nordrhein-Westfalen folgt damit den Beispielen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, wo die Gebühren bereits im Jahr 2014 bzw. Anfang 2016 eingeführt wurden.
(Information des Verbraucherschutzministeriums NRW)

Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Zeitaufwand. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt. Bei der Berechnung der für die Kontrolle erforderlichen Zeit werden auch die Zeiten für Vorbereitung, Fahrt, ggf. Warten und Nachbereitung berücksichtigt. Die Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 € wird hier ebenfalls hinzugerechnet.

Die Kontrollfrequenzen in den Betrieben richten sich, wie bereits seit einigen Jahren praktiziert, nach der Risikobeurteilung des Betriebes. Die Betreiber können also durch ordnungsgemäßes Führen ihres Betriebes ihre Kontrollfrequenz und somit die zu entrichtenden Gebühren beeinflussen.

Bei ortsveränderlichen Betriebsstätten wird nur für die Überprüfung der Hauptbetriebsstätte eine Gebühr erhoben, da es ansonsten zu einer übermäßigen Belastung durch wiederholt anfallende Gebühren käme.

Probenahme

Die Probenahme erfolgt risikoorientiert nach einem Konzept zur Ermittlung von landesweit einheitlichen und nachvollziehbaren Bewertungskriterien und einer einheitlichen Berechnungsgrundlage für ganz NRW. Weitere Details hierzu entnehmen Sie den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Verbraucherbeschwerde

Wenn Sie sich nach dem Verzehr eines Lebensmittels unwohl fühlen oder man Ihnen verdorbene Lebensmittel verkauft hat, können Sie dies den Mitarbeitern der Lebensmittelüberwachung melden. Die erforderlichen Ermittlungen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung sind für Sie als Verbraucher kostenlos. Im öffentlichen Interesse durchgeführte Laboruntersuchungen sind ebenfalls kostenlos. Informieren Sie uns auch, wenn Sie in einem Betrieb unhygienische Zustände festgestellt haben. Wir gehen solchen Beschwerden durch zusätzliche Kontrollen in den genannten Betrieben nach. Selbstverständlich können Sie sich auch mit Beschwerden zu Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen an uns wenden.

Wie kann ich eine Verbraucherbeschwerde abgeben?

Eine Verbraucherbeschwerde können Sie telefonisch oder per Mail abgeben. Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen, die wir auf Wunsch vertrauchlich behandeln:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer (v.a. für Rückfragen)
  • Beschwerdegrund
  • Falls Sie den Verdacht auf eine lebensmittelbedingte Erkrankung haben, benötigen wir zusätzlich folgende Informationen:
    • Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt? (Bitte bedenken Sie, dass meistens einige Stunden bis Tage vergehen, bis ein Lebensmittel eine Erkrankung auslöst. Deshalb sollte die Liste der verzehrten Lebensmittel einschließlich der privat hergestellten mindestens einen Tag zurückreichen.)
  • Falls Sie uns eine Probe übergeben wollen, benötigen wir zusätzlich folgende Informationen:
    • Wann und wo gekauft bzw. verzehrt?
    • Wie aufbewahrt?