Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. Dazu werden die Schlachttiere vor der Schlachtung auf eventuell vorhandene Erkrankungen und Veränderungen untersucht (sogenannte "Lebenduntersuchung"). Nach der Schlachtung erfolgt die Untersuchung der Tierkörper und der Organe. Es gelangt ausschließlich tauglich beurteiltes und entsprechend gekennzeichnetes Fleisch zum Verbraucher.
Beabsichtigte Schlachtungen müssen rechtzeitig bei den zuständigen amtlichen Tierärzten angemeldet werden. Der zuständige Tierarzt für den jeweiligen Wohnort kann beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfragt werden.
Gebührensatzung
Für alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden kostendeckende Gebühren entsprechend der Gebührensatzung des Kreises Minden-Lübbecke erhoben.
Kennzeichung/Dokumentation von Schlachttieren
Schlachttiere dürfen nur abgegeben, erworben oder befördert werden, wenn sie so gekennzeichnet sind, dass auch nach der Schlachtung der Erzeugerbetrieb zu ermitteln ist. Zusätzlich müssen für alle Schlachttiere, die in einen Schlachthof verbracht werden sollen, Informationen zur Lebensmittelkette vorliegen. Ohne Vorlage der Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit dürfen Schlachttiere nicht angenommen werden.
Zusätzlich sind folgende Kennzeichnungen/Unterlagen zu erfüllen:
Schweine
Neben der Ohrmarke ist jedes Schwein mit der Registriernummer des Mastbetriebes durch einen Schlagstempel zu kennzeichnen.
Schafe und Ziegen
Neben der Kennzeichnung mit Ohrmarken muss jedes Tier von einer Transporterklärung begleitet werden.
Rinder
Ohrmarken und Rinderpass
Kälber (Alter bis acht Monate)
Ohrmarken und Rinderpass bzw. Stammdatenblatt
Pferde
Equidenpass
Bei fehlerhafter Kennzeichnung oder fehlenden Unterlagen/Begleitpapieren wird ein Schlachtverbot erteilt.
Wildbrethygiene
Erlegte Wildschweine und andere Wildtiere, die Träger von Trichinen sein können und deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, sind einer Trichinenuntersuchung zu unterziehen. Die Entnahme der Trichinenprobe wird durch einen amtlichen Tierarzt vorgenommen. Anschließend wird die entnommene Probe amtlich untersucht. Der zuständige amtliche Tierarzt für den jeweiligen Wohnort kann beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfragt werden.
Da das Land NRW derzeit die intensivere Bejagung von Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest fördert, werden die anfallenden Untersuchungsgebühren aus Gründen der ASP-Prophylaxe vom Land NRW übernommen. Somit werden seit dem 01.04.2018 bis auf weiteres keine Trichinen-Untersuchungsgebühren erhoben. Dies gilt ausschließlich für in NRW erlegte Wildschweine.
Trichinenprobeentnahme durch Jäger
Ab November 2010 ist es Jägern nach Absolvierung einer entsprechenden Schulung bzw. Ausbildung möglich, die Trichinenprobeentnahme an erlegten Wildschweinen selbst vorzunehmen, wenn dieses im Vorfeld von der zuständigen Veterinärbehörde genehmigt wurde. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss hier einen entsprechenden Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen stellen. Für die Übertragung wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Die Übertragung ist an die Gültigkeit des Jagdscheines gebunden. Wird der Jagdschein verlängert, verlängert sich die Gültigkeit der Übertragung automatisch. Sofern der Jagdschein ungültig wird, erlischt die Übertragung.
Weitere Informationen zur Verfahrensweise und zu den Kosten können dem Merkblatt Trichinenprobeentnahme durch den Jäger entnommen werden.
Kontakt:
Verwaltungsmitarbeiterin
Telefon: +49 571 807 24111
Fax: +49 571 807 34111
E-Mail oder Kontaktformular
Wildmarken und Wildursprungsscheine
Jäger mit Übertragung (Genehmigung zur Entnahme von Trichinenproben) erhalten beim Veterinäramt Wildmarken und Wildursprungsscheine gegen Zahlung einer Gebühr (0,50 € je Set = 1 Wildmarke und 1 Wildursprungsschein).
Kontakt:
Verwaltungsmitarbeiterin
Telefon: +49 571 807 24111
Fax: +49 571 807 34111
E-Mail oder Kontaktformular