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Tierarzneimittel
Zum Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitlichen Gefahren durch den unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln wird die Verwendung von Tierarzneimitteln durch das Veterinäramt überwacht. Es gelten weitreichende Regelungen beim Bezug, der Lagerung und der Verwendung von Arzneimitteln. Konkret werden Erwerb, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln am Tierarzneimittelverkehr beteiligten Personen kontrolliert.