Meldepflicht zum Antibiotikaeinsatz
Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes soll die Antibiotikaanwendung in der Nutztierhaltung reduziert und gleichzeitig die Entstehung resistenter Bakterien verhindert werden. Um dieses Ziel zu erreichen wurde die Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (HIT TAM-Datenbank) geschaffen, in der seit dem 01.07.2014 Masttierzahlen (Rinder, Schweine, Hühner und Puten) und eingesetzte Antibiotikamengen durch den Tierhalter gemeldet werden müssen. Deutschlandweit werden aus den gemeldeten Antibiotikadaten Kennzahlen für die sechs Nutzungsarten errechnet. Tierhalter die mit ihrer individuellen Therapiehäufigkeit die Kennzahlen der jeweiligen Nutzungsart überschreiten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes ergreifen.
Wer ist meldepflichtig?
Es besteht eine Meldepflicht, wenn pro Nutzungsart die durchschnittlich aufgeführte Tierzahl im Halbjahr gehalten wird:
Nutzungsart | Beginn | Tierzahl |
Mastkalb bis einschließlich 8 Monate | ab dem Absetzen | 20 |
Mastrind ab einem Alter von mehr als 8 Monate | ab einem Alter vonmehr als 8 Monate | 20 |
Mastferkel bis zu einem Gewicht von einschließlich 30 kg | ab dem Absetzen | 250 |
Mastschwein mit einem Gewicht von mehr als 30 kg | ab einem Gewicht von mehr als 30 kg | 250 |
Masthühner | ab dem Schlupf | 10.000 |
Mastputen | ab dem Schlupf | 1.000 |
Jede Nutzungsart ist einzeln zu betrachten und einzeln zu melden. Welche Tiere zur Mast bestimmt sind, legt grundsätzlich der Tierhalter selbst fest.
Was, wann und wohin muss gemeldet werden?
Folgende Meldungen sind zu machen:
Regelmäßig pro Halbjahr vom 01.01. bis 14.07. bzw. 01.07. bis 14.01.
jeweils zum Halbjahr | Überprüfung der Nutzungsart (Bin ich mitteilungspflichtig?) |
jeweils regelmäßig pro Halbjahr, |
Bei Antibiotikaeinsatz - Meldung
|
jeweils nach Ende eines Halbjahres, |
Abgabe einer Tierhalterversicherung, sofern Antibiotika angewendet wurden an die AFC Public Services GmbH |
Wenn keine Antibiotika eingesetzt worden sind, sollte eine freiwillige Nullmeldung in der HIT TAM-Datenbank eingegeben werden (Tieranfangsbestand und Bestandsveränderungen müssen nicht erfasst werden).
Zur Kontrolle Ihrer Eingaben in der HIT TAM-Datenbank können Sie diesen Überprüfungsbogen nutzen.
Die Meldungen sollten direkt in der HIT TAM-Datenbank vorgenommen werden. Ist dieser Weg nicht nutzbar, können die Meldungen bei der AFC Public Services GmbH per Formular gemacht werden. Die hierfür benötigten Mitteilungsformulare sind beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erhältlich (gebührenpflichtig).
Kontakt:
AFC Public Services GmbH, Dottendorfer Str. 82, 53129 Bonn
Fax: 0228/97275-100 bis 102 und 0228/98579-79
E-Mail: regionalstelle@afc.net oder info@afc.net
Telefon-Hotline: 0228/98579-85 (Mo-Fr von 8-12 Uhr, Dezember-Februar und Juni-September auch 12-18 Uhr)
Die Arbeitsanweisung zur HIT TAM-Datenbank sowie der Frage- und Antwort-Katalog des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bieten Hilfen, wenn im Zusammenhang mit der Meldepflicht Unklarheiten bestehen.
Kennzahlen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) errechnet aus den gemeldeten Daten die Kennzahlen, die der Tierhalter mit seiner individuellen Therapiehäufigkeit abzugleichen hat. Bei Überschreitung der Kennzahlen sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Kennzahl | Betriebe | Maßnahme |
1 | Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1 | Beratungsgespräch zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes mit dem Hoftierarzt vereinbaren. |
2 | Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2 | Sie müssen sich von Ihrem Hoftierarzt beraten lassen und einen schriftlichen Maßnahmenplan erstellen. Dieser ist dem Veterinäramt vorzulegen (1. Halbjahr: bis zum 31.01. des Folgejahres; 2. Halbjahr: bis zum 31.07. des Folgejahres). |
Für Einzeltierbehandlungen bei Mastrindern über acht Monaten muss kein ausführlicher Maßnahmenplan erstellt werden. In diesen speziellen Fällen reicht es aus, den Maßnahmenplan für Einzeltierbehandlungen sowie eine Kopie der Anwendungs- und Abgabebelege zur Antibiotika-Anwendung (AuA-Belege) einzureichen.