Tiergesundheit
Die Tiergesundheit dient vor allem zwei Zielen. Dem Schutz vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen (Zoonosen) übertragen werden können, und der Bekämpfung von Tierseuchen, gegen die sich der einzelne Tierhalter nicht ausreichend schützen kann oder die ihn in seiner Existenz bedrohen.
Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen
Nach einer zweijährigen Pause ohne Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BT) wurde der Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit bei einem einzelnen Schaf im Kreis Kleve nun durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt. Der betroffene Bestand wurde bereits vorsorglich gesperrt. Die anderen Tiere an diesem Standort zeigen keine Anzeichen für die Erkrankung.
Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit
Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen gesperrt werden und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren. Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Hierzu werden derzeit Gespräche geführt, über deren Ergebnis noch informiert wird.
Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist ebenfalls darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten zu wenden. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
An-/Um-/Abmeldung der Tierhaltung
Um dieses zu gewährleisten, sind Nutztiere (hierzu gehören Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Kameliden, Gehegewild und Bienen) anzumelden. Auch Änderungen sind anzuzeigen. Die Abmeldung der Haltung einer Tierart oder die Aufgabe des Betriebes sind ebenfalls zu melden.
Kontakt:
Verwaltungsmitarbeiterin
Telefon: +49 571 807 24150
Fax: +49 571 807 34150
E-Mail oder Kontaktformular
Tierkennzeichnung/Dokumentation
Bei der Kennzeichnung sind amtliche Ohrmarken zu verwenden. Bei Verlust ist eine Nachkennzeichnung erforderlich. Ohrmarken sind beim Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen zu beziehen.
Im Bestand muss ein Bestandsregister geführt werden.
Einzelheiten zur Tierkennzeichnung und Dokumentation entnehmen Sie bitte auf den Seiten der einzelnen Tierarten.
Einsichtnahme in die QS-Auditberichte
Innergemeinschaftliches Verbringen
Das Verbringen von Tieren und Waren zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird als innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet.
Ein Verbringen ist in den meisten Fällen nur mit Gesundheitsbescheinigungen möglich. Damit diese ausgestellt werden können, ist bei bestimmten Tierarten eine rechtzeitige Voranmeldung notwendig. Diese sollte spätestens eine Woche vor Verbringung erfolgen, sonst kann unter Umständen der vorgesehene Termin der Verbringung nicht wahrgenommen werden. Eventuell entstehende Kosten aufgrund verzögerter Abreise durch verspätete Anmeldung können nicht übernommen werden. Für die Voranmeldung können die folgenden Anträge verwendet werden:
Transportanmeldung Schaf/Ziege
Transportanmeldung sonstige Tiere
Kontakt:
Verwaltungsmitarbeiterin
Telefon: +49 571 807 24150
Fax: +49 571 807 34150
E-Mail oder Kontaktformular
Rind
Schwein
Schaf/Ziege
Geflügel
Equiden (Pferd, Esel etc.)
Bienen
Fische
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