Wissenswertes für Bienenhalter
Auch bei Bienen kommen Krankheiten vor, die von Volk zu Volk übertragen werden können und der staatlichen Bekämpfung unterliegen.
An-/Um-/Abmeldung der Tierhaltung
Jeder Halter von Bienen, ist verpflichtet, seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit bei der Tierseuchenkasse in Münster unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Abmeldung der Bienenhaltung oder die Aufgabe des Betriebes sind ebenfalls zu melden.
Kontakt:
Verwaltungsmitarbeiterin
Telefon: +49 571 807 24150
Fax: +49 571 807 34150
E-Mail oder Kontaktformular
Amerikanische Faulbrut
Die derzeit häufigste anzeigepflichtige Erkrankung der Bienenvölker ist die Amerikanische Faulbrut.
Bei der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, welche die Brut des Bienenvolkes befällt. Eine Infektion führt zum Absterben der Brut des Bienenvolkes, sodass es letztendlich nicht mehr die notwendige Stärke hat, um zu überwintern.
Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, aber für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr. Die Verbreitung erfolgt über Sporen, die sich im Honig befinden und zwischen den Bienenvölkern verschleppt werden können. Der Verzehr des Honigs stellt jedoch keine gesundheitlichen Probleme für den Menschen dar.
Weitere Informationen sind der Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland zu entnehmen.
Amtstierärztliche Bescheinigung
Eine amtstierärztliche Bescheinigung wird benötigt, wenn Bienenvölker den Kreis verlassen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein.