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HIT-Schweinedatenbank

Jede/r Schweinehalter/in ist verpflichtet, folgende Meldungen vorzunehmen:

  • die jährliche Stichtagsmeldung mit Angaben darüber, welche und wie viele Schweine am 01.01. eines Jahres gehalten werden (Frist ist jeweils bis zum 15.01. eines Jahres)
  • die Übernahme von Schweinen in den eigenen Bestand (Frist beträgt sieben Tage)
  • ab dem 01.08.2023 zusätzlich auch Abgänge von Schweinen aus dem eigenen Bestand (Frist beträgt sieben Tage)  Informationen zu Abgangsmeldungen

Die Meldungen sind gegenüber dem Landeskontrollverband NRW entweder telefonisch, per Meldekarte oder direkt in der HIT-Datenbank (online) vorzunehmen. Zugangsdaten hierfür erhalten Sie von der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen.