Tierkennzeichnung/Dokumentation
Alle Schweine - bis auf Saugferkel - müssen mit amtlichen Ohrmarken gekennzeichnet sein. Verliert ein Schwein seine Ohrmarke oder ist sie unleserlich geworden, so ist das Tier nachzukennzeichnen; dies gilt ausdrücklich auch für Zuchtschweine. Ohrmarken sind beim Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen zu beziehen. Bei Mastschweinen reicht es aus, diese vorzeitig mit dem Schlageisen für Schlachtschweine zu kennzeichnen.
Im Bestand muss ein Bestandsregister geführt werden.
HIT-Schweinedatenbank
Jede/r Schweinehalter/in ist verpflichtet, folgende Meldungen vorzunehmen:
- die jährliche Stichtagsmeldung mit Angaben darüber, welche und wie viele Schweine am 01.01. eines Jahres gehalten werden (Frist ist jeweils bis zum 15.01. eines Jahres)
- die Übernahme von Schweinen in den eigenen Bestand (Frist beträgt sieben Tage)
- ab dem 01.08.2023 zusätzlich auch Abgänge von Schweinen aus dem eigenen Bestand (Frist beträgt sieben Tage) Informationen zu Abgangsmeldungen
Die Meldungen sind gegenüber dem Landeskontrollverband NRW entweder telefonisch, per Meldekarte oder direkt in der HIT-Datenbank (online) vorzunehmen. Zugangsdaten hierfür erhalten Sie von der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen.