Tierkörperbeseitigung und tierische Nebenprodukte
Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (das sind zum Beispiel verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle usw.) müssen unschädlich beseitigt werden. Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist eine ordnungsgemäße Beseitigung verendeter Tiere und von Tieren stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung.
Mit der Abholung und Beseitigung verendeter Tiere und tierischer Abfälle hat der Kreis Minden-Lübbecke die Firma Rendac Icker GmbH & Co. KG beauftragt. Die Abholung verendeter Tiere etc. ist bei dieser Firma unter der kostenlosen Telefonummer
0800/7793333
anzumelden.
Anmeldeverfahren
Abholung von Equiden (Pferde, Esel etc.)
Ausnahmen für Heimtiere
Auch die Tierkörper verstorbener Heimtiere sind grundsätzlich von der Tierkörperbeseitigungsanstalt abzuholen und zu entsorgen. Nach den Bestimmungen der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung gibt es für einzelne Körper von Heimtieren die folgenden Ausnahmen:
- Wenn sie auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen vergraben werden (zum Beispiel auf einem Tierfriedhof).
- Wenn sie auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, nicht jedoch in einem Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, in einer Tiefe von mindestens 50 cm vergraben werden.
Hygiene im Zusammenhang mit der Tierkörperbeseitigung
Kosten der Tierkörperbeseitigung
Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Unternehmen. Die Höhe der Entgelte können der Preisliste der Rendac Icker GmbH & Co. KG entnommen werden.
Lagerung verendeter Tiere
Registrierung und Zulassung von Betrieben für tierische Nebenprodukte
Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen. Folgeprodukte sind Produkte, die durch eine(n) oder mehrere Behandlungen, Umwandlungen oder Verarbeitungsschritte aus tierischen Nebenprodukten gewonnen werden.
Betriebe oder Anlagen, die auf einer der Stufen der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aktiv sein wollen, benötigen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder gegebenenfalls eine Zulassung.
Um das Registrierungs- oder Zulassungsverfahren einzuleiten, bedarf es eines Antrags auf Registrierung oder Zulassung. Dieser kann formlos oder zur Erleichterung des Verfahrens mittels des beigefügten Vordrucks gestellt werden. Oft sind noch weitere Unterlagen für die Registrierung oder Zulassung erforderlich. Diese werden nach Prüfung des eingereichten Antrags von amtlicher Seite angefordert oder können unter den angegebenen Kontaktdaten erfragt werden.