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Tierkörperbeseitigung und tierische Nebenprodukte

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (das sind zum Beispiel verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle usw.) müssen unschädlich beseitigt werden. Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist eine ordnungsgemäße Beseitigung verendeter Tiere und von Tieren stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung.

Mit der Abholung und Beseitigung verendeter Tiere und tierischer Abfälle hat der Kreis Minden-Lübbecke die Firma Rendac Icker GmbH & Co. KG beauftragt. Die Abholung verendeter Tiere etc. ist bei dieser Firma unter der kostenlosen Telefonummer

0800/7793333

anzumelden.

Anmeldeverfahren

Antworten auf Fragen zur Anmeldung und Abholung von Tierkörpern finden Sie auf der Homepage der Firma Rendac Icker GmbH & Co. KG. Wenn Sie die kostenlose Telefonummer 0800/7793333 wählen und dann die Null (0) und anschließend die Raute (#) eingeben, werden Sie mit dem Helpdesk verbunden. Hier erhalten Sie als Erstmelder alle notwendigen Informationen (beispielsweise die Rendac-Nummer, um dann die automatische telefonische Auftragsannahme nutzen zu können).

Abholung und Kremierung von Equiden (Pferde, Esel etc.)

Die Anmeldung von Equiden kann mit einem speziellen Formular, das von der Internetseite der Firma Rendac Icker heruntergeladen und online ausgefüllt werden kann, erfolgen. Der Equidenpass ist an den Zuchtverband oder gegebenenfalls an die FN (Deutsche Reiterliche Vereingiung) zurück zu senden.

Kremierung von Equiden

Sofern Sie Ihr verstorbenes Pferd (oder die anderen Equiden Esel, Maultier, Zebra oder Zebroid) kremieren bzw. einschäschern lassen möchten, kann das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke hierfür eine Ausnahmegenehmigung ausstellen.

Wichtig: Ihr Tier darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung transportiert werden!

Nach erfolgter Kremierung ist innerhalb von 30 Tagen dem Veterinäramt ein Nachweis hierüber einzureichen.

Im Falle der Kremierung von Equiden ist das Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden zu beachten und das Antragsformular zu nutzen.

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • Antrag Ausnahmegenehmigung Kremierung Equid
  • Bescheinigung eines Tierarztes, dass Ihr Equid tierseuchenfrei ist
  • Handelspapier (TRACES) des Transportunternehmens
  • Zulassungsbescheid des Krematoriums
  • soweit erforderlich Genehmigung des zuständigen Mitgliedstaates innerhalb der EU


Ausnahmen für Heimtiere

Auch die Tierkörper verstorbener Heimtiere sind grundsätzlich von der Tierkörperbeseitigungsanstalt abzuholen und zu entsorgen. Nach den Bestimmungen der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung gibt es für einzelne Körper von Heimtieren die folgenden Ausnahmen:

  • Wenn sie auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen vergraben werden (zum Beispiel auf einem Tierfriedhof).
  • Wenn sie auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, nicht jedoch in einem Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, in einer Tiefe von mindestens 50 cm vergraben werden.

Hygiene im Zusammenhang mit der Tierkörperbeseitigung

Die für die Lagerung von Tierkadavern genutzten Behältnisse und Örtlichkeiten sollten leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Weitere Einzelheiten können dem Merkblatt zur Tierkörperbeseitigung im Kreis Minden-Lübbecke entnommen werden.

Kosten der Tierkörperbeseitigung

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Unternehmen. Die Höhe der Entgelte können der Preisliste der Rendac Icker GmbH & Co. KG entnommen werden.

Lagerung verendeter Tiere

Bis zur Abholung sind verendete Tiere getrennt von anderen Abfällen sowie geschützt vor Witterungseinflüssen so aufzubewahren, dass Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit diesem Material in Berührung kommen können. Die Kadaverlagerung sollte möglichst weit entfernt vom Tierbestand (Stall) und so erfolgen, dass das Fahrzeug der Tierkörperbeseitigungsanstalt das Betriebsgelände nicht befahren muss. Weitere Einzelheiten können dem Merkblatt zur Tierkörperbeseitigung im Kreis Minden-Lübbecke entnommen werden.

Registrierung und Zulassung von Betrieben für tierische Nebenprodukte

Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen. Folgeprodukte sind Produkte, die durch eine(n) oder mehrere Behandlungen, Umwandlungen oder Verarbeitungsschritte aus tierischen Nebenprodukten gewonnen werden.

 

Betriebe oder Anlagen, die auf einer der Stufen der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aktiv sein wollen, benötigen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder gegebenenfalls eine Zulassung.

 

Um das Registrierungs- oder Zulassungsverfahren einzuleiten, bedarf es eines Antrags auf Registrierung oder Zulassung. Dieser kann formlos oder zur Erleichterung des Verfahrens mittels des beigefügten Vordrucks gestellt werden. Oft sind noch weitere Unterlagen für die Registrierung oder Zulassung erforderlich. Diese werden nach Prüfung des eingereichten Antrags von amtlicher Seite angefordert oder können unter den angegebenen Kontaktdaten erfragt werden.