Tierkörperbeseitigung
Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (das sind zum Beispiel verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle usw.) müssen unschädlich beseitigt werden. Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist eine ordnungsgemäße Beseitigung verendeter Tiere und von Tieren stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung.
Mit der Abholung und Beseitigung verendeter Tiere und tierischer Abfälle hat der Kreis Minden-Lübbecke die Firma Rendac Icker GmbH & Co. KG beauftragt. Die Abholung verendeter Tiere etc. ist bei dieser Firma unter der kostenlosen Telefonummer
0800/7793333
anzumelden.
Anmeldeverfahren
Abholung von Equiden (Pferde, Esel etc.)
Ausnahmen für Heimtiere
Auch die Tierkörper verstorbener Heimtiere sind grundsätzlich von der Tierkörperbeseitigungsanstalt abzuholen und zu entsorgen. Nach den Bestimmungen der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung gibt es für einzelne Körper von Heimtieren die folgenden Ausnahmen:
- Wenn sie auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen vergraben werden (zum Beispiel auf einem Tierfriedhof).
- Wenn sie auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, nicht jedoch in einem Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, in einer Tiefe von mindestens 50 cm vergraben werden.
Hygiene im Zusammenhang mit der Tierkörperbeseitigung
Kosten der Tierkörperbeseitigung
Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Unternehmen. Die Höhe der Entgelte können der Preisliste der Rendac Icker GmbH & Co. KG entnommen werden.