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Wissenswertes für Equidenhalter

 

Tierschutzgesetz/Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Neben den allgemeinen Vorschriften im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es keine speziellen Rechtsvorschriften für die Equidenhaltung.

In den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten werden tierschutzrechtliche Mindestanforderungen aufgeführt.

Einzäunung

Die Einzäunung muss so beschaffen sein, dass größtmögliche Sicherheit für Tier und Mensch gewährleistet ist. Dabei sind die arttypischen Verhaltensweisen des Pferdes als Fluchttier und die Besonderheiten seines Gesichtsfeldes zu berücksichtigen. Die Einzäunung muss gut sichtbar, stabil und möglichst ausbruchsicher sein. Die Bedeutung der Stabilität wird bisweilen unterschätzt; sie muss z. B. bei älteren Holzzäunen oder bei alleiniger Verwendung von Elektrozäunen besonders beachtet werden.
Defekte oder unzureichende Einzäunungen sowie die alleinige Verwendung von Stacheldraht oder Knotengitter sind tierschutzrechtlich nicht erlaubt.

Witterungsschutz

Ein Witterungsschutz muss unabhängig vom rassespezifischen Typ vorhanden sein, wenn Pferde ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig auf der Weide gehalten werden. Auch in anderen Fällen muss geprüft werden, ob ein geeigneter Witterungsschutz erforderlich ist. Nicht notwendig erscheint dieser z. B. dann, wenn die Witterung so ist oder die Zeiträume für die Weide so kurz bemessen sind, dass die Pferde den Witterungsschutz nicht aufsuchen würden oder wenn sie nur so kurz auf die Weide verbracht werden, dass Leiden oder Schäden nicht auftreten können.

Der Witterungsschutz erfüllt nur dann seine Funktion, wenn er alle Tiere gleichzeitig vor ungünstigen Witterungseinflüssen schützen kann. Sowohl ein natürlicher als auch ein künstlicher Witterungsschutz kann diese Anforderung erfüllen. Ein natürlicher Witterungsschutz kann aus Wald, Baum- und Buschgruppen, Felsen oder Ähnlichem bestehen, wobei insbesondere der Schutz gegen die Hauptwindrichtung gewährleistet sein muss. Wenn ein künstlicher Witterungsschutz (Gebäude) errichtet wird, genügt im Sommer, als Schutz vor Sonne und ggf. Belästigung durch Insekten, eine Überdachung ohne Wände. Bei größeren Pferdegruppen sind mehrere kleine Unterstände einem großen Unterstand vorzuziehen. Die Zugänglichkeit muss auch rangniedrigen Tieren möglich sein.