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Wissenswertes für Geflügelhalter

 

Tierschutzgesetz/Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Neben den allgemeinen Vorschriften im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es spezielle Rechtsvorschriften für Haltungen von Legehennen und Masthühnern. Diese stehen im gesonderten Kapitel in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (siehe hierzu Paragraphen 1 bis 4 sowie 12 bis 20).

Zudem bestehen Vereinbarungen beispielsweise über die Haltung von Puten oder den Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen mit der Geflügelwirtschaft.

Des Weiteren bestehen Empfehlungen für Legehennenbetriebe im Umgang mit nicht schnabelgekürzten Hennen.

Hitzestress

Das Problem einer schwül-warmen Witterung ist in den Sommermonaten ein ernst zu nehmendes Risik für die Tiergesundheit in der Geflügelhaltung. Der Hitzestress kann bis zum Tod der Tiere führen. Der Deutsche Wetterdienst bietet von Mai bis September den Service einer Hitzestressvoraussage für Geflügel an.

Der Tierhalter hat bei kritischen klimatischen Bedingungen vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Die hierzu vorbeugenden Maßnahmen entnehmen Sie dem Merkblatt Hitzestress Masthuhn und Hitzestress Legehenne.