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Wissenswertes für Schaf-/Ziegenhalter

 

Tierschutzgesetz/Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Neben den allgemeinen Vorschriften im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (siehe hierzu Paragraphen 1 bis 4) gibt es keine spezielle Rechtsvorschriften für die Schaf-/Ziegenhaltung.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) sind den Eckdaten zur Schaf-/Ziegenhaltung zu entnehmen.

Freilandhaltung von Schafen/Ziegen

Bei der ganzjährigen oder saisonalen Freilandhaltung von Schafen/Ziegen sind besondere Anforderungen zu erfüllen. Die wichtigsten Bedingungen können dem Merkblatt ganzjährige oder saisonale Freilandhaltung von Schafen/Ziegen entnommen werden.