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Illegale Abfallentsorgung

„Wilde“ oder illegale Abfallentsorgungen führen zu Verschmutzungen der Landschaft und schädigen unsere Umwelt. Es gelten folgende Regeln:

  • Abfälle dürfen nicht in der Landschaft abgelagert werden!
  • Abfälle sind zu sortieren und auf dem vorgeschriebenen Entsorgungswege zu beseitigen!
  • Abfälle (auch pflanzliche) dürfen nicht verbrannt werden!

Wer von einer illegalen Abfallbeseitigung Kenntnis erhält, sollte den Verursacher bei der Polizei, der Stadt oder Gemeinde oder dem Kreisumweltamt zur Anzeige bringen.

Verstöße können straf- oder bußgeldrechtlich geahndet werden.

10.07.2017