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Elektronische Abfallnachweisverordnung

Ab 1. April 2010 müssen Abfallerzeuger, Beförderer und Abfallentsorger, die an der Entsorgung gefährlicher Abfälle beteiligt sind, elektronische Nachweise führen. Die bisher verwendeten Entsorgungsnachweise und Begleitscheine auf Papier werden ersetzt. Die Unterschrift wird durch die qualifizierte Signatur ersetzt. Auch das Register ist elektronisch zu führen.

Ziel ist es, die abfallrechtliche Nachweisführung zu vereinfachen. Die Bundesländer haben mit der zentralen Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) die Voraussetzungen für das elektronische Nachweisverfahren (eANV) geschaffen. Voraussetzung ist die Registrierung bei der ZKS.

Viele Unternehmen der Entsorgungswirtschaft bieten Unterstützung beim Einstieg in das Verfahren und die Registrierung an.
07.07.2017