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Abgrabungen

Unter „Abgrabung“ versteht man die oberirdische Gewinnung von mineralischen Rohstoffen oder Torf. „Trockenabgrabungen“ erfolgen oberhalb des Grundwassers, bei „Nassabgrabungen“ wird das Grundwasser freigelegt.

Neben Sand und Kies werden im Kreis Minden-Lübbecke auch noch in geringem Umfang Gestein, Ton, Lehm sowie Badetorf gewerbsmäßig abgebaut.

Die im Kreis Minden-Lübbecke abgebauten gewonnenen Weser-Sande und -Kiese versorgen den Raum Minden-Herford-Bielefeld und darüber hinaus die Großräume Osnabrück-Rheine sowie Bremen-Oldenburg-Wilhelmshaven.

Solche Vorhaben, die erhebliche Veränderungen von Landschaft, Fauna, Flora, Grundwasser, Verkehrsbelastung nach sich ziehen können, werden in Verfahren nach Abgrabungsrecht oder durch Planfeststellung nach Wasserrecht zugelassen. Hierdurch sollen alle Vor- und Nachteile, die der Öffentlichkeit und Privaten entstehen können, vorab begutachtet werden, damit eine abgewogene Entscheidung (Zustimmung mit Auflagen oder Ablehnung) getroffen werden kann.  

Insgesamt werden im Kreis Minden-Lübbecke 34 Abgrabungen betrieben.

 

07.07.2017