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Medienübergreifende Umweltinspektionen

Die medienübergreifende Umweltinspektion

Im Rahmen einer medienübergreifenden Umweltinspektion werden Industrie- und Gewerbebetriebe daraufhin überprüft, ob der aktuelle Anlagenbetrieb dem Genehmigungsbescheid entspricht und die im Bescheid genannten Auflagen entsprechend umgesetzt worden sind.

Medienübergreifend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei der Inspektion Umweltmedien wie Luft, Wasser und Boden gemeinsam überprüft werden.

Prüfpflichtige Anlagen

Die Inspektion erfolgt durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Betroffen sind

  • Anlagen, die unter die Industrie-Emissions-Richtlinie (RL 2010/75/EU) fallen,
  • immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen         und
  • sogenannte baurechtlich genehmigte Anlagen, sofern von ihnen besondere Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können.

Inspektionsdurchführung

Weitergehende Informationen, aus denen Prüfungskriterien, -umfang und -ablauf hervorgehen, sind den als Download angebotenen Infomaterialien zu entnehmen.

Inspektionsbericht

Entsprechend der rechtlichen Vorgaben werden die Ergebnisse der Überprüfung im Internet veröffentlicht.

Überwachungsplan

Gemäß § 52a BImSchG erstellt die zuständige Behörde für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie einen Überwachungsplan. Für Ostwestfalen-Lippe haben die zuständigen Behörden (Bezirksregierung Detmold, kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn) einen gemeinsamen Überwachungsplan erarbeitet, der hiermit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.